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Dulden oder Unterlassen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    umsatzsteuerliche Behandlung: Dulden oder Unterlassen einer Handlung oder Dulden eines Zustandes durch einen Unternehmer im Inland gegen Entgelt kann zu den der Umsatzsteuer unterliegenden sonstigen Leistungen (§ 3 IX UStG) gehören.

    Beispiel: Ein ausländischer Unternehmer duldet die Nutzung seines im Inland geschützten Patents durch einen anderen Unternehmer gegen Entgelt.

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