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Durchschreibebuchführung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verfahren der doppelten Buchführung, bei dem die Eintragungen auf dem Sachkonto oder Kontokorrentkonto und im Grundbuch (Journal genannt) in einem Arbeitsgang mithilfe von Faltblättern oder auch selbstschreibenden Papieren in Durchschrift erfolgen.

    Zu unterscheiden:
    (1) Manuelle Durchschreibebuchführung: Wie bei der Übertragungsbuchführung ein oder mehrere Journale. Es können zwei Blätter (Konto, Journal) oder mehr Blätter (z.B. Konto, Journal, Sammelkontoblatt) mit Zwischenlagen von Durchschreibpapier untereinander auf eine Platte mit Klemm-Mechanik gelegt werden.
    (2) Maschinelle Durchschreibebuchführung: Journal bzw. Journale, Haupt- und Kontokorrentbuch sind in lose Blätter aufgelöst (Loseblattbuchführung). Die Journalblätter werden nach Beschriftung in ein Loseblattbuch geheftet, die Sach- und Personenkontenkarten werden in Kästen aufbewahrt. Die Buchungsmaschinen sind aus den schreibenden Addiermaschinen entwickelt, sie schreiben Volltext oder Kurzzeichen.

    Heute ist die Durchschreibebuchführung weitgehend durch die EDV-Buchführung (Buchführung) ersetzt; mithilfe der Datenfernverarbeitung auch bei Kleinbetrieben.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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