Zitierfähige Version
- Revision von E-Geld vom 19.02.2018 - 14:40
- Revision von E-Geld vom 27.09.2017 - 15:17
- Revision von E-Geld vom 03.11.2015 - 15:33
- Revision von E-Geld vom 30.01.2013 - 10:23
- Revision von E-Geld vom 06.05.2010 - 14:22
- Revision von E-Geld vom 01.03.2010 - 11:58
- Revision von E-Geld vom 20.10.2009 - 14:26
- Revision von E-Geld vom 23.09.2009 - 15:04
- Revision von E-Geld vom 20.05.2009 - 18:10
E-Geld
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
elektronisches Geld, digitales Geld. Eine auf einem Medium elektronisch gespeicherte Werteinheit, die allgemein genutzt werden kann, um Zahlungen an Unternehmen zu leisten, die nicht die Emittenten sind. Dabei erfolgt die Transaktion nicht notwendigerweise über Bankkonten, sondern die Werteinheiten auf dem Speichermedium fungieren als vorausbezahltes Inhaberinstrument. Daher sind die elektronischen Werteinheiten mit Bargeld vergleichbar. E-Geld kann z.B. auf einer Chipkarte (kartengestützte Systeme) oder einem PC (softwaregestützte Systeme) gespeichert werden. In Europa darf E-Geld nur von Kreditinstituten und sog. Electronic Monetary Institutions (ELMIS) begeben werden; auch die letztgenannten Institute fallen in Deutschland unter die Finanzaufsicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG), da die Herausgabe von E-Geld als Bankgeschäft definiert worden ist.
International hat sich das E-Geld in den letzten Jahren nicht in der erwarteten Weise etablieren können. In Deutschland gibt es mit der Geldkarte ein von der deutschen Kreditwirtschaft gemeinsam betriebenes E-Geld -System.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon