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Revision von Ecklohn vom 26.02.2010 - 08:22
Ecklohn
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
tariflich festgesetzter Stundenlohn für eine mittlere Facharbeitergruppe, aus dem sich durch prozentualen Zu- oder Abschlag die Tariflöhne für die übrigen Gruppen errechnen lassen, wenn deren Verhältnis untereinander durch Arbeitsbewertung exakt festgelegt ist. Im Rahmen von Lohnverhandlungen geht es i.d.R. nur um die Neufestsetzung des Ecklohns.
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