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Ecklohn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    tariflich festgesetzter Stundenlohn für eine mittlere Facharbeitergruppe, aus dem sich durch prozentualen Zu- oder Abschlag die Tariflöhne für die übrigen Gruppen errechnen lassen, wenn deren Verhältnis untereinander durch Arbeitsbewertung exakt festgelegt ist. Der Ecklohn dient häufig in Tarifverhandlungen, stellvertretend für die anderen Tariflöhne, als Verhandlungsgegenstand und ist der für einen über 21 Jahre alten Facharbeiter der untersten Tarifgruppe festgesetzte Normallohn. Seit in verschiedenen Tarifgebieten bzw. Branchen auch Lohngruppen einzeln festgelegt werden, verliert der Ecklohn jedoch an Bedeutung. Verwendung findet der Ecklohn jedoch weiterhin in der Vertragsgestaltung (z. B. Preisgleitklauseln in längerfristigen Werk- oder Dienstleistungsverträgen).

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