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Revision von Eigenbauarbeiten vom 27.07.2012 - 11:38
Eigenbauarbeiten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Jede Art von Bauarbeiten, die der Bauherr mit oder ohne Einsatz von Hilfskräften selbst ausführt. Als Eigenbauarbeiten sind auch Arbeitsleistungen zur Erschließung und Kultivierung des Geländes sowie Herrichtung der Wirtschaftsanlagen anzusehen.
Vgl. auch Eigenbauunternehmer.
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