Eigenbauarbeiten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Jede Art von Bauarbeiten, die der Bauherr mit oder ohne Einsatz von Hilfskräften selbst ausführt. Als Eigenbauarbeiten sind auch Arbeitsleistungen zur Erschließung und Kultivierung des Geländes sowie Herrichtung der Wirtschaftsanlagen anzusehen.
Vgl. auch Eigenbauunternehmer.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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