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Eigenfinanzierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Finanzierung, die der Beschaffung von Eigenkapital dient. Der Kapitalüberlassungsvertrag sieht dabei periodische, aber erfolgsabhängige Zahlungen des Unternehmens an den Kapitalgeber vor, deren Rang den Ansprüchen der Fremdkapitalgeber (Fremdfinanzierung) nachgeordnet ist. An die Stelle von Tilgungsvereinbarungen treten Vereinbarungen über Abfindungen beim Ausscheiden des Eigenkapitalgebers bzw. den Ansprüchen der Fremdkapitalgeber nachgeordnete Ansprüche auf Teile des Liquidationserlöses. Aufgrund des höheren Risikos wegen der ausgeprägten Erfolgsabhängigkeit der Zahlungen (Dividenden, Ausschüttungen, Gewinnentnahmen) fordern Eigenkapitalgeber bei der Eigenfinanzierung einen höheren Erwartungswert der Rendite als Fremdkapitalgeber.

    Vgl. auch Selbstfinanzierung, Finanzierung.

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