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Revision von Eigenleistungsausfallversicherung vom 15.11.2012 - 13:48
Eigenleistungsausfallversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Falls ein privater Bauherr die Finanzierung seines Eigenheimes durch die Erbringung von Eigenleistungen ergänzen will, kann er sich für Fälle, in denen er etwa unverschuldet arbeitslos wird oder durch Unfall, Krankheit oder Tod die Eigenleistungen nicht mehr erbringen kann, durch Abschluss einer Bauherren-Eigenleistungsausfallversicherung absichern.
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