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Einheitspapier

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: ein für die schriftliche Zollanmeldung bei der Überführung in ein Zollverfahren zu verwendendes Papier. Der achtfache Vordrucksatz (Anhang 11), der je nach Verfahren nur teilweise benötigt wird, weist insgesamt 54 Nummernfelder auf, die zumeist unter Benutzung eines Codeschlüssels vom Anmelder auszufüllen sind. Bes. Bedeutung kommt dabei den Feldern 1 und 37 zu. Darin wählt der Anmelder das gewünschte Zollverfahren und macht so aus einem Blankovordruck ein Versandpapier, eine Ausfuhranmeldung usw.

    2. Internetzollanmeldung: In Deutschland kann das Papier auch mittels einer sog. Internetzollanmeldung erstellt werden. Dabei werden die Daten vorab der Zollstelle elektronisch übermittelt, alsdann aber schriftlich vorgelegt.

    3. Elektronische Anmeldung: Künftig wird die elektronische Vorlage der Zollanmeldung und des Begleitpapiers zur Regel werden. Damit soll den Veränderungen im Umfeld von Zollbehörden und Wirtschaft inbesondere mit der Einführung des elektronischen Datenaustauschs Rechnung getragen werden. Bereits seit 2004 müssen Versandzollanmeldungen und ab dem 1.7.2009  Ausfuhrzollanmeldungen elektronisch abgeben werden. Das Einheitspapier ist nur noch im Rahmen des Ausfallkonzepts zu verwenden. Mit dem Unionszollkodex wird die elektronische Anmeldung der Regelfall, voraussichtlich ab 2015.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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