Einheitspapier
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1. Begriff: ein für die schriftliche Zollanmeldung bei der Überführung in ein Zollverfahren zu verwendendes Papier. Der achtfache Vordrucksatz (ex-Anhang 31 ZK-DVO), der je nach Verfahren nur teilweise benötigt wird, weist insgesamt 54 nummerierte Felder auf, die zumeist unter Benutzung eines Codeschlüssels vom Anmelder auszufüllen sind. Bes. Bedeutung kommt dabei den Feldern 1 und 37 zu. Darin wählt der Anmelder das gewünschte Zollverfahren und macht so aus einem Blankovordruck eine Versandanmeldung, eine Ausfuhranmeldung, eine Einfuhranmeldung usw.
2. Internetzollanmeldung: In Deutschland kann die Zollanmeldung auch mittels einer sog. Internetzollanmeldung erstellt werden. Dabei werden die Daten vorab der Zollstelle elektronisch übermittelt, alsdann aber schriftlich vorgelegt. Diese Eingabe per Internetzollanmeldung gilt als Benutzereingabe in das IT-Verfahren ATLAS.
3. Elektronische Anmeldung: Bereits seit Anfang des 21. Jahrhunderts ist die elektronische Abgabe der Zollanmeldung die Regel - in Deutschland wird die elektronische Zollanmeldung mit dem IT-Verfahren ATLAS umgesetzt. Damit soll den Veränderungen im Umfeld von Zollbehörden und Wirtschaft inbesondere mit der Einführung des elektronischen Datenaustauschs Rechnung getragen werden. Bereits seit 2004 müssen Versandzollanmeldungen und seit dem 1.7.2009 Ausfuhrzollanmeldungen elektronisch abgeben werden. Das Einheitspapier ist bei beiden Zollerfahren nur noch im Rahmen des Ausfallkonzepts zu verwenden. Mit dem Unionszollkodex ist die elektronische Anmeldung seit Mai 2016 für alle Zollverfahren verpflichtend eingeführt. Ausnahmen gelten nur noch für den nicht-kommerziellen Reiseverkehr und den nicht-kommerziellen Postverkehr. Aufgrund von Übergangsregelungen sind schriftliche Zollanmeldungen (z.B. für vereinfchte Verfahren bei der Einfuhr) übergangsweise noch bis Ende 2020 möglich.
4. Die Dienstvorschrift der deutschen Zollverwaltung für das Ausfüllen des Einheitspapiers (bislang sog. "Merkblatt zum Einheitspapier" (DV E-VSF Z 3455)) ist kostenlos auf der Homepage der deuschen Zollverwaltung herunterzuladen. Die DV gilt auch für Zollanmeldungen mit ATLAS und Internetzollanmeldungen. Folgerichtig wurde das Merkblatt umbenannt in "Merkblatt für Zollanmeldungen".
5. Der Begriff "Einheitspapier" ist veraltet und suggeriert die Abgabe der Zollanmeldung auf dem Datenträger Papier. Besser sollte der Begriff "Einheitsdatensatz" verwendet werden.