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Einkaufskartell

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einkaufskooperation, Beschaffungskartell. Soweit die mit einer Einkaufskooperation verbundene Nachfragebündelung und Koordination des Nachfrageverhaltens der Beteiligten zu einer Wettbewerbsbeschränkung führen, könnte ein Verstoß gegen das Verbot des § 1 GWB und des Art. 81 I EGV vorliegen. Die Freistellungsfähigkeit von Einkaufskooperationen nach § 2 GWB und Art. 81 III EGV ist insbesondere anhand der "Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art. 81 EGV auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit" der Europäischen Kommission  zu prüfen (siehe dort, Rn. 115-138). Demnach werden Einkaufskooperationen mit kumulierten Marktanteilen der Beteiligten auf den relevanten Beschaffungs- und Absatzmärkten von jeweils unter 15% als wettbewerblich unproblematisch erachtet. Bei darüber liegenden Marktanteilen sind die aus der Kooperation entstehenden Leistungsgewinne sorgsam mit den beschränkenden Marktauswirkungen abzuwägen. Hierfür geben die Leitlinien Beurteilungskriterien vor. 

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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