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Einkommenspolitik

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Neoklassisch-monetaristischer Ansatz: Anhaltende Arbeitslosigkeit ist nach dieser Lehre immer und überall auf ein zu hohes Reallohnniveau zurückzuführen. Bei Vollbeschäftigung dagegen führen Lohnerhöhungen über die Produktivitätsentwicklung hinaus zu Kostensteigerungen und damit zu Inflation. Konsequenterweise werden je nach Lage kostenniveauneutrale Lohnregeln (kostenniveauneutrale Lohnpolitik) bzw. vollbeschäftigungskonforme Richtlinien (vollbeschäftigungskonforme Lohnpolitik) empfohlen. Diese stellen die Einkommenspolitik in den Dienst der Konjunkturpolitik. Aktive Umverteilungsbemühungen werden abgelehnt, weil der Marktmechanismus auch das Ziel der verteilenden Gerechtigkeit erfüllt. Lohnregeln und -empfehlungen sollen lediglich die sowieso stattfindende marktmäßige Entwicklung vorwegnehmen und beschleunigen. Es geht den Verfechtern der Regeln nicht um die Lösung des Verteilungskonflikts, da es diesen nach ihrer Lehre eigentlich gar nicht gibt, sondern darum, die Gegenseite (Arbeitnehmer, Gewerkschaften) davon zu überzeugen, ihre autonomen Verteilungspläne aufzugeben.

    2. Ansätze keynesianischer Prägung: Auch nach keynesianischer und postkeynesianischer Argumentation versagt die traditionelle Konjunkturpolitik mit den Zielen Preisstabilität und Vollbeschäftigung teilweise wegen des Verteilungskonflikts zwischen den Gruppen. Nach keynesianischer und postkeynesianischer Sicht dient Einkommens- bzw. Lohnpolitik nicht nur zur konjunkturpolitischen Absicherung, sondern hat immer auch Umverteilungscharakter, jedenfalls solange ungerechtfertigte Ungleichheiten vorliegen.

    Vgl. auch einkommenspolitische Empfehlungen.

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