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einkommenspolitische Empfehlungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Lohnleitlinien. 1. Begriff: Mithilfe von einkommenspolitischen Empfehlungen soll versucht werden, Verteilungskonflikte als potenzielle Ursache gesamtwirtschaftlicher Instabilität zu entschärfen. Die Palette dieser Art von einkommenspolitischer Absicherung der Konjunkturpolitik ist vielfältig und umfasst Forderungen nach Lohnkontrollen und Lohnstopps, Indexierungsvorschläge, Lohnleitlinien in verschiedenen Varianten, Verstetigungskonzepte und Ad-hoc-Empfehlungen.

    2. Probleme: Die Reproduktion der Lohn- und Preismechanismen eines marktwirtschaftlich organisierten Wirtschaftssystems zur Festlegung des „richtigen” Lohnniveaus und der „richtigen” Lohnrelationen bei Gleichgewicht auf allen Märkten ist nicht möglich. Ihr steht die Kenntnis der zahlreichen lohnbestimmenden Faktoren (um nur einige zu nennen: die Produktionsbedingungen, die Präferenzordnungen der Haushalte, die Marktbedingungen, die Verteilung der Faktoren) nicht zur Verfügung, die der generelle Preismechanismus einer Marktwirtschaft berücksichtigt. Wenn trotzdem der Versuch gemacht wird, lohnpolitische Empfehlungen bzw. Leitlinien zu entwickeln, kann das nur auf vereinfachte makroökonomische Weise geschehen. Zu nennen sind produktivitätsorientierte, kostenniveauneutrale und vollbeschäftigungskonforme Lohnpolitik (produktivitätsorientierte Lohnpolitik, kostenniveauneutrale Lohnpolitik, vollbeschäftigungskonforme Lohnpolitik).

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