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Einschreibung

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine der Auktion verwandte Marktveranstaltung. Der Anbieter unterbreitet den Nachfragern ein Angebot und fordert diese mittels eines öffentlich annoncierten Aufrufs auf, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt dieses Angebot schriftlich anzunehmen oder ein höheres Angebot abzugeben. Die Nachfrager bewerben sich also nicht in öffentlicher Konkurrenz, bei der sie sich an den Angeboten der Konkurrenten orientieren könnten. Dadurch sollen Absprachen der Nachfrager untereinander, z.B. über Höchstgebote, verhindert werden.

    Vgl. auch Ausschreibung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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