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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine der Auktion verwandte Marktveranstaltung. Der Anbieter unterbreitet den Nachfragern ein Angebot und fordert diese mittels eines öffentlich annoncierten Aufrufs auf, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt dieses Angebot schriftlich anzunehmen oder ein höheres Angebot abzugeben. Die Nachfrager bewerben sich also nicht in öffentlicher Konkurrenz, bei der sie sich an den Angeboten der Konkurrenten orientieren könnten. Dadurch sollen Absprachen der Nachfrager untereinander, z.B. über Höchstgebote, verhindert werden.
Vgl. auch Ausschreibung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Absatzhelfer
Absatzmittler
Absatzweg
After-Sales-Service
Akquisition
Betriebsformen des Handels
Category Management
Channel Management
Disintermediation
Distribution
Gatekeeper
Messe
Point of Sale (POS)
Pre-Sales-Service
Rabatt
Shop in the Shop
Streckengeschäft
Umschlagshäufigkeit
Vertrieb
direkter Vertrieb
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