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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine der Auktion verwandte Marktveranstaltung. Der Anbieter unterbreitet den Nachfragern ein Angebot und fordert diese mittels eines öffentlich annoncierten Aufrufs auf, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt dieses Angebot schriftlich anzunehmen oder ein höheres Angebot abzugeben. Die Nachfrager bewerben sich also nicht in öffentlicher Konkurrenz, bei der sie sich an den Angeboten der Konkurrenten orientieren könnten. Dadurch sollen Absprachen der Nachfrager untereinander, z.B. über Höchstgebote, verhindert werden.
Vgl. auch Ausschreibung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Absatzhelfer Absatzmittler Absatzweg After-Sales-Service Akquisition Betriebsformen des Handels Category Management Channel Management Disintermediation Distribution Gatekeeper Messe Point of Sale (POS) Pre-Sales-Service Rabatt Shop in the Shop Streckengeschäft Umschlagshäufigkeit Vertrieb direkter Vertrieb
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