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einseitige Handelsliberalisierung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Asymmetrisches Handelsabkommen, das Vergünstigungen nur von einer Vertragspartei beinhaltet; Handelsliberalisierung. Im Gegensatz dazu beinhalten symmetrische bilaterale Handelsabkommen Handelsvergünstigungen für beide Vertragsparteien (Bilateralisums). Das Präferenzabkommen der EU mit den AKP-Staaten ist ein Beispiel für die einseitige Handelsliberalisierung.
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