Direkt zum Inhalt

Eintragungsfähigkeit

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sie ist Voraussetzung für eine Eintragung im Handelsregister oder im Grundbuch.

    1. Handelsregister: Eintragungsfähig sind u.a. Firma, Errichtung und Aufhebung einer Zweigniederlassung, Erteilung, Beschränkungen und Widerruf der Prokura, die Bezeichnung der Kommanditisten und ihrer Haftsummen, Bezeichnung der gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft; bei GmbH und Aktiengesellschaft Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Prokura und die gesetzlichen Vertreter sowie ihre Vertretungsbefugnis.

    2. Grundbuch: Eintragungsfähig sind u.a. Eigentum, Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld; dazu Vormerkung und Widerspruch sowie gewisse Verfügungsbeschränkungen (z.B. bei Insolvenz).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com