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Einzugsverfahren

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    kaum noch gebräuchliche Form der Durchschreibebuchführung, bei der Belastung und Gutschrift gleichzeitig erfolgen. Dann wird zweckmäßig als Journal ein Zwei- bis Mehrspaltenbogen verwandt, bei dem Personen-, Sach- und evtl. noch Erfolgskonten besondere Spaltenpaare erhalten.

    Vgl. Abbildung „Einzugsverfahren”.

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