Einzugsverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kaum noch gebräuchliche Form der Durchschreibebuchführung, bei der Belastung und Gutschrift gleichzeitig erfolgen. Dann wird zweckmäßig als Journal ein Zwei- bis Mehrspaltenbogen verwandt, bei dem Personen-, Sach- und evtl. noch Erfolgskonten bes. Spaltenpaare erhalten.
Vgl. Abbildung „Einzugsverfahren”.
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