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Eisenbahnverkehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Eisenbahnverkehr ist die Beförderung von Personen und Gütern auf einer Eisenbahninfrastruktur, durchgeführt von Eisenbahnverkehrsunternehmen. Eisenbahnverkehr ist von anderen schienengebundenen Verkehren zu unterscheiden. Nach § 1 AEG sind dies z.B. „Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen, Bergbahnen und sonstige Bahnen besonderer Bauart”. Eisenbahnverkehr wird in Deutschland von der Deutschen Bahn AG (DB AG) und den privaten Bahngesellschaften betrieben; da die Privatwagengesellschaften lediglich Transportmittel bereithalten, nicht jedoch die Zugförderung sicherstellen, zählen sie nicht zu den Eisenbahnen. Der Kreis der Eisenbahnverkehr betreibenden Unternehmen dürfte sich künftig infolge der Zulassung Dritter zum Netz der Eisenbahnen erweitern. Im Güterverkehr. wird zwischen Ganzzug-, Wagenladungs-, Stückgut- und kombiniertem Verkehr unterschieden.

    2. Probleme: Die Bedeutung des Eisenbahnverkehrs ist seit den 1950er Jahren ständig gesunken, die finanzielle Belastung der öffentlichen Haushalte dagegen seit Mitte der 1960er Jahre ständig gestiegen. Das traf v.a. auf die Deutsche Bundesbahn zu. Alle Versuche, die Entwicklung zu stoppen, schlugen fehl. Das Problem verschärfte sich noch durch die Deutsche Reichsbahn, deren Anlagevermögen völlig unzulänglich war und dringend unter großen Aufwendungen modernisiert werden musste. Schließlich wurde Ende der 1980er Jahre eine Kommission eingesetzt, die sich mit der Reform der Deutschen Bundesbahn, dann auch der Deutschen Reichsbahn befassen sollte. Als Ergebnis wurden zunächst Deutsche Bundesbahn, Deutsche Reichsbahn und Vorratsvermögen Berlin (West) zu dem Sondervermögen Bundeseisenbahnen fusioniert, um dann in die Deutsche Bahn AG, das Eisenbahn-Bundesamt und das Bundeseisenbahnvermögen aufgeteilt zu werden.

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