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Eisenbahnverkehr

Definition: Was ist "Eisenbahnverkehr"?

Eisenbahnverkehr ist die Beförderung von Personen und Gütern auf einer Eisenbahninfrastruktur, durchgeführt von Eisenbahnverkehrsunternehmen. Eisenbahnverkehr ist von anderen schienengebundenen Verkehren zu unterscheiden. Nach § 1 AEG sind dies z.B. „Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen, Bergbahnen und sonstige Bahnen besonderer Bauart”.

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    1. Begriff: Eisenbahnverkehr ist die Beförderung von Personen und Gütern auf einer Eisenbahninfrastruktur, durchgeführt von Eisenbahnverkehrsunternehmen. Eisenbahnverkehr ist von anderen schienengebundenen Verkehren zu unterscheiden. Nach § 1 AEG sind dies z.B. „Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen und die nach ihrer Bau- oder Betriebsweise ähnlichen Bahnen, Bergbahnen und sonstige Bahnen besonderer Bauart”. Eisenbahnverkehr wird in Deutschland von der Deutschen Bahn AG (DB AG) und den privaten Bahngesellschaften betrieben; da die Privatwagengesellschaften lediglich Transportmittel bereithalten, nicht jedoch die Zugförderung sicherstellen, zählen sie nicht zu den Eisenbahnen. Im Güterverkehr wird zwischen Ganzzug-, Einzelwagen- und kombiniertem Verkehr unterschieden.

    2. Probleme: Die Bedeutung des Eisenbahnverkehrs ist seit den 1950er-Jahren ständig gesunken, die finanzielle Belastung der öffentlichen Haushalte dagegen seit Mitte der 1960er-Jahre ständig gestiegen. Das traf v.a. auf die Deutsche Bundesbahn zu. Alle Versuche, die Entwicklung zu stoppen, schlugen fehl. Das Problem verschärfte sich noch durch die Deutsche Reichsbahn, deren Anlagevermögen völlig unzulänglich war und dringend unter großen Aufwendungen modernisiert werden musste. Schließlich wurde Ende der 1980er-Jahre eine Kommission eingesetzt, die sich mit der Reform der Deutschen Bundesbahn, dann auch der Deutschen Reichsbahn befassen sollte. Die Vorschläge der Kommission bildeten die Grundlage für die Bahnstrukturreform, die zum 1.1.1994 in Kraft getreten ist. Begünstigt wurde die Bahnstrukturreform durch die EG-Eisenbahnpolitik, die durch die verbindliche Richtlinie 91/440/EWG eine nachhaltige Änderung der Eisenbahnpolitik der EG-Mitgliedsstaaten forderte.

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