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Ansatz von J.H. Dunning zur Erklärung der Bestimmungsgründe von Direktinvestitionen. Dunning unterscheidet drei potenzielle Determinanten unternehmerischer Standortwahl:
(1) Standortvorteile (Location Advantages),
(2) Eigentumsvorteile (Ownership Advantages) und
(3) Internalisierungsvorteilen (Internalization Advantages). Standortvorteile ergeben sich aus den Eigenschaften des anvisierten Standorts (z.B. günstige Löhne, Nähe zum Absatzmarkt). Eigentumsvorteile ergeben sich aus den Eigenschaften der Unternehmens selbst (z.B. unternehmensinternes Know-how). Internalisierungsvorteile schließlich ergeben sich dann, wenn die unternehmensspezifischen Vorteile am anvisierten Standort nicht durch Lizensierung oder ähnliche Kooperationsformen direkt vermarktet werden können. Dann bleibt nur die Gründung einer Tochtergesellschaft vor Ort oder die Übernahme eines vor Ort ansässigen Unternehmens. Für das Zustandekommen von Direktinvestitionen müssen also alle drei Vorteile in hinreichendem Ausmaß vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so wird das Unternehmen für seine Internationalisierung andere Strategien wählen, z.B. Exporte, Lizensierung oder Kooperation im Rahmen internationaler Unternehmensnetzwerke.
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