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Elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fähigkeit eines Gerätes, in der elektromagnetischen Umwelt zufrieden stellend zu arbeiten, ohne dabei selbst (unannehmbare) elektromagnetische Störungen für andere Geräte zu verursachen; gilt aber auch für Betriebsmittel, deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann. Die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln hat nichts mit der Problematik des sog. „Elektro-Smog” zu tun. Einzelheiten sind im Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) vom 26.2.2008 (BGBl I 220) und in der VO über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) vom 20.8.2002 (BGBl I 3366) m.spät.Änd. geregelt. Das Gesetz dient auch der Umsetzung verschiedener EG-Richtlinien.

    Vgl. auch Elektrosmogverordnung.

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