elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
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Fähigkeit eines Gerätes, in der elektromagnetischen Umwelt zufrieden stellend zu arbeiten, ohne dabei selbst (unannehmbare) elektromagnetische Störungen für andere Geräte zu verursachen; gilt aber auch für Betriebsmittel, deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann. Die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln hat nichts mit der Problematik des sog. „Elektro-Smog” zu tun. Einzelheiten sind im Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) vom 14.12.2016 (BGBl. I S. 2879) m.spät.Änd. und in der VO über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) vom 20.8.2002 (BGBl. I 3366) m.spät.Änd. geregelt. Das Gesetz dient auch der Umsetzung verschiedener EG-Richtlinien.
Vgl. auch Elektrosmogverordnung.