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Energiebesteuerung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Erhebung von indirekten Steuern auf Energieträger. In der Bundesrepublik Deutschland wird bisher die Besteuerung von Endenergieträgern verfolgt: Mit der Mineralölsteuer werden Erdgas, Heizöl und Kraftstoffe besteuert. Ein Teil dieser Mineralölsteuer kann als Ersatz für eine Straßenbenutzungsgebühr angesehen werden. Die Besteuerung von elektrischem Strom soll einerseits fiskalischen Zwecken dienen, andererseits einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit Elektrizität schaffen.

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