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Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

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    Das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl I 1970,3621) m.spät. Änd. bezweckt eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Das EnWG verpflichtet die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) und Gasversorgungsunternehmen (GVU) im Rahmen der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes die Versorgung sicherzustellen (§2 I EnWG). Die mit dem Gesetz bezweckte Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze soll den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen dienen (§ 1 II EnwG).– Vgl. auch Energiesicherung.

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