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- Revision von Enquete-Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt vom 14.02.2018 - 17:32
- Revision von Enquete-Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt vom 13.02.2018 - 16:57
- Revision von Enquete-Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt vom 07.06.2013 - 11:24
- Revision von Enquete-Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt vom 30.01.2013 - 17:30
- Revision von Enquete-Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt vom 16.12.2010 - 08:39
- Revision von Enquete-Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt vom 23.11.2009 - 15:25
Enquete-Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff: vier ökologische Kernregeln wurden 1998 durch die Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung“ des Deutschen Bundestages definiert:
1. Regeneration: erneuerbare Naturgüter wie z.B. Holz oder Fischbestände dürfen nur im Rahmen ihrer Regenerationsfähigkeit genutzt werden.
2. Substitution: nicht erneuerbare Naturgüter wie Energieträger und Materialien dürfen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein gleichwertiger Ersatz geschaffen wird.
3. Anpassungsfähigkeit: Schadstoffe und andere Substanzen dürfen nur im Rahmen der Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme freigesetzt werden.
4. Vermeidung unvertretbarer Risiken: technische Großrisiken mit möglicherweise katastrophalen Auswirkungen auf die Umwelt sind zu vermeiden.
Vgl. auch Nachhaltigkeit.
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