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Enquete-Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt

Definition: Was ist "Enquete-Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt"?

Die Enquete-Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt ist eine Kommission des deutschen Bundestages, die 1998 vier ökologische Kernregeln definierte.

 

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    1. Begriff: Die Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig (Nachhaltigkeit) zukunftsverträglichen Entwicklung" des Deutschen Bundestages definierte 1998 vier ökologische Kernregeln.

    2. Ökologische Kernregeln:
    1. Regeneration: Erneuerbare Naturgüter, wie z. B. Holz oder Fischbestände, dürfen nur im Rahmen ihrer Regenerationsfähigkeit genutzt werden.

    2. Substitution: Nicht erneuerbare Naturgüter, wie Energieträger und Materialien, dürfen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein gleichwertiger Ersatz geschaffen wird.

    3. Anpassungsfähigkeit: Schadstoffe und andere Substanzen dürfen nur im Rahmen der Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme freigesetzt werden.

    4. Vermeidung unvertretbarer Risiken: Technische Großrisiken mit möglicherweise katastrophalen Auswirkungen auf die Umwelt sind zu vermeiden.

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