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- Revision von Entwicklungsländer-Steuergesetz vom 15.02.2018 - 14:58
- Revision von Entwicklungsländer-Steuergesetz vom 04.10.2017 - 16:35
- Revision von Entwicklungsländer-Steuergesetz vom 28.02.2013 - 13:18
- Revision von Entwicklungsländer-Steuergesetz vom 17.09.2009 - 13:26
- Revision von Entwicklungsländer-Steuergesetz vom 24.06.2009 - 11:14
Entwicklungsländer-Steuergesetz
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Gesetz i.d.F. vom 21.5.1979 (BGBl I 564) zur Förderung von Kapitalanlagen in Entwicklungsländern, galt allerdings nur, wenn diese vor dem 1.1.1982 vorgenommen wurden. Die Begünstigung lag in der Bildung einer steuerfreien Rücklage bis zur Höhe von 100 Prozent der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten der Kapitalanlagen der Gruppe 1 und 40 Prozent (bzw. 60 Prozent im Rohstoff- und Energiebereich) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Kapitalanlagen der Gruppe 2 (Gruppierung gemäß § 6 Entwicklungsländer-Steuergesetz). Die Rücklage war grundsätzlich vom sechsten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahr an bei Kapitalanlagen in Ländern der Gruppe 1 und bei Kapitalanlagen der Gruppe 2, die in bes. beschäftigungswirksamen Unternehmen vorgenommen werden, mindestens mit einem Zwölftel, im Übrigen mit mindestens einem Sechstel gewinnerhöhend aufzulösen.
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