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EPC

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für European Payments Council. Zur Erreichung der SEPA einigte sich der europäische Bankensektor im Sommer 2002 auf eine Führungs- und Verwaltungsstruktur. Ziel ist die Absprache europaweit geltender Standards und Verfahren im Massenzahlungsverkehr, die für nationale und grenzüberschreitende Euro-Zahlungen Bedeutung erlangen sollen. Der EPC ist dabei das wichtigste Entscheidungs- und Koordinierungsgremium. Er besteht aus einer Generalversammlung von ca. 50 Delegierten, die alle Arten von Europäischen Banken vertreten (größere sowie kleinere Marktteilnehmer). Die drei größten europäischen Bankenvereinigungen (die der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken sowie der Europäische Bankenverband) sowie die EBA gehören ebenfalls dem EPC an und verwalten darüber hinaus sein Sekretariat sowie seine Arbeitsgruppen (Arbeitsgruppe „Anforderungen des Geschäftsbetriebes und der Kunden”, Infrastruktur-Arbeitsgruppe, End-to-End STP Arbeitsgruppe, Bargeld-Arbeitsgruppe, Karten-Arbeitsgruppe). Die aus 15 vom EPC ausgewählten Vertretern bestehende „Koordinierungsgruppe” synchronisiert die Arbeit des EPC und seiner Arbeitsgruppen, wobei die EPC-Vollversammlung letztlich die politischen Entscheidungen

    auf Basis der Arbeitsgruppenergebnisse

    fällt. Das Eurosystem ist bei den Sitzungen des EPC und den meisten Arbeitsgruppen als Beobachter eingeladen.

    Vgl. auch Zentraler Kreditausschuss (ZKA).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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