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Ersatzware

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Waren, die nach bes. Bewilligung als Ersatz für unveredelt eingeführte und zur aktiven Veredelung zollfrei abgefertigte Einfuhrwaren bei der Herstellung der Veredelungserzeugnisse eingesetzt werden. Im Einzelfall kann die Verwendung von Ersatzware auch im Rahmen der passiven Veredelung bewilligt werden.

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