Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Ersatzware vom 08.07.2009 - 11:30
- Revision von Ersatzware vom 15.02.2018 - 14:59
- Revision von Ersatzware vom 29.07.2016 - 16:49
- Revision von Ersatzware vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von Ersatzware vom 01.10.2014 - 16:03
- Revision von Ersatzware vom 23.11.2012 - 10:44
- Revision von Ersatzware vom 31.10.2011 - 12:14
- Revision von Ersatzware vom 09.08.2010 - 09:32
- Revision von Ersatzware vom 19.02.2010 - 08:11
- Revision von Ersatzware vom 08.07.2009 - 11:30
Ersatzware
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Waren, die nach bes. Bewilligung als Ersatz für unveredelt eingeführte und zur aktiven Veredelung zollfrei abgefertigte Einfuhrwaren bei der Herstellung der Veredelungserzeugnisse eingesetzt werden. Im Einzelfall kann die Verwendung von Ersatzware auch im Rahmen der passiven Veredelung bewilligt werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon