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Ersatzwirtschaftsgut

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Einkommensteuerrechts (§ 6b EStG): Wirtschaftsgut, das als funktionsgleicher Ersatz für ein aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedenes Wirtschaftsgut hergestellt oder angeschafft wird und auf das unter bestimmten Voraussetzungen die stillen Rücklagen des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts übertragen werden dürfen.

    Vgl. auch Ersatzbeschaffungsrücklage.

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