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Ersteher

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Zwangsversteigerungsverfahren der Bieter, der das letzte Gebot abgibt und dem der Zuschlag erteilt wird. Der Ersteher erwirbt das zur Versteigerung gelangende Grundstück oder Schiff als Eigentümer.

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