Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Ersteher vom 08.06.2009 - 11:42
Ersteher
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Zwangsversteigerungsverfahren der Bieter, der das letzte Gebot abgibt und dem der Zuschlag erteilt wird. Der Ersteher erwirbt das zur Versteigerung gelangende Grundstück oder Schiff als Eigentümer.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon