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Ertragsausfallversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff
    2. Merkmale
    3. Erscheinungsformen
    4. Terminologie

    Begriff

    Sammelbegriff für diejenigen Versicherungsarten der Schadenversicherung, die die wegfallenden Erlösströme infolge versicherter Ereignisfolgen zum Gegenstand des Versicherungsschutzes haben. 

    Merkmale

    Unter den Begriff Ertragsausfallversicherung können spartenübergreifend die Versicherungsarten subsumiert werden, deren versichertes Interesse sich an der Erlöskraft bzw. dem Nutzungspotenzial nicht nur von Sachen, sondern im Einzelfall auch von Personen bemisst. 

    Erscheinungsformen

    Die Ertragsausfallversicherung kommt insbesondere in den Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung zum Ausdruck. Andere Ertragsausfallversicherungen sind bspw. die Veranstaltungsausfallversicherung  (Entertainmentversicherung) und die Filmausfallversicherung.

    Terminologie

    Der Begriff „Ertragsausfallversicherung“ dient nicht mehr nur einer ganzheitlichen spartenübergreifenden Bezeichnung, sondern ersetzt zunehmend auch die speziellen Bezeichnungen der verschiedenen Erscheinungsformen der Betriebsunterbrechungsversicherung .

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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