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Ertragsausfallversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Sammelbegriff für diejenigen Versicherungsarten der Schadenversicherung, die die wegfallenden Erlösströme infolge versicherter Ereignisfolgen zum Gegenstand des Versicherungsschutzes haben.

    2. Merkmale: Unter dem Begriff Ertragsausfallversicherung können spartenübergreifend die Versicherungsarten subsumiert werden, deren versichertes Interesse sich an der Erlöskraft bzw. dem Nutzungspotential nicht nur von Sachen, sondern im Einzelfall auch von Personen bemisst.

    3. Arten: Die Ertragsausfallversicherung kommt insbesondere mit den Formen der Betriebsunterbrechungsversicherung zum Ausdruck. Andere Ertragsausfallversicherungen sind bspw. die Veranstaltungsausfallversicherung (Entertainmentversicherung) und die Filmausfallversicherung.

    4. Terminologie: Der Begriff „Ertragsausfallversicherung“ dient nicht mehr nur einer ganzheitlichen spartenübergreifenden Bezeichnung, sondern ersetzt zunehmend auch die speziellen Bezeichnungen der verschiedenen Erscheinungsformen der Betriebsunterbrechungsversicherung.

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