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Ertragsausfallversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Sammelbegriff für diejenigen Versicherungsarten der Schadenversicherung, die die wegfallenden Ertragsströme infolge versicherter Ereignisfolgen zum Gegenstand des Versicherungsschutzes haben. Das versicherte Interesse bemisst sich also an der Ertragskraft bzw. dem Nutzungspotential von Sachen, im Einzelfall auch von Personen.

    2. Arten: Zu den Ertragsausfallversicherungen gehören insbesondere die Arten der  Betriebsunterbrechungsversicherung. Ferner zählen bspw. die Hagelversicherung, die Veranstaltungsausfallversicherung (Entertainmentversicherung) und die Filmausfallversicherung (Filmversicherung) dazu.

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