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Erwerbsunfähigkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Gesetzliche Unfallversicherung: Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. Verlust der Erwerbsfähigkeit; Unmöglichkeit eines Versicherten, seine Arbeitskraft nach einem Unfall wieder wirtschaftlich zu verwerten (§§ 56 ff. SGB VII).

    2. Gesetzliche Rentenversicherung: Seit 1.1.2001 wird nicht mehr von Erwerbsunfähigkeit gesprochen, sondern von (voller oder teilweiser) Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI).

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