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Ethikrichtlinien
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1. Begriff: Allgemeine Verhaltensvorgaben an Arbeitnehmer zum Schutz der Anleger vor Wirtschaftskriminalität und sonstigem Fehlverhalten (vgl. auch code of conduct). Grund für deren Einführung ist häufig section 406 des Sarbanes Oxley Act 2002 (SOX), der auch Unternehmen in Deutschland betrifft, wenn die Muttergesellschaft in den USA börsennotiert ist.
2. Inhalt: Der Inhalt von Ethikrichtlinien ist unterschiedlich. Er reicht von wenigen klarstellenden Regelungen über die Geltung von Gesetzen und Weisungen bis hin zu umfangreichen Regelwerken, welche die Privatsphäre betreffen. Typische Regelungen sind etwa: Verbot der Annahme von Geschenken und Einladungen, Meldung von Interessenkonflikten, Umgang mit Kunden, Verbot von Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz, Verpflichtung zur Meldung des Fehlverhaltens anderer Mitarbeiter ("Whistleblowing") etc.
3. Einführung: Die Ethikrichtlinien werden durch das arbeitsrechtliche Weisungsrecht eingeführt. Allerdings ist dabei das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zu beachten. In dieser Hinsicht kritisch ist etwa das Verbot von Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz (LAG Düsseldorf, 14.11.2005 - 10 TaBV 46/05 - "Wal-Mart").
4. Mitbestimmung des Betriebsrats: Ethikrichtlinien sind nicht per se mitbestimmungspflichtig. Häufig fallen aber einzelne Regelungen unter § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Verhalten der Arbeitnehmer und Ordnung des Betriebs). Dann sind diese Regelungen, aber nicht notwendigerweise die gesamten Ethikrichtlinien, mitbestimmungspflichtig (BAG, 22.7.2008 - 1 ABR 40/07 - "Honeywell").
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