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EU-Sozialcharta

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    1989 vom Europäischen Rat (seinerzeit zunächst gegen die Stimme Großbritanniens) beschlossene Gemeinschaftscharta der Sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer. In diesem Dokument wurde die bisherige sozialpolitische Rolle der Gemeinschaft festgeschrieben und die Absicht zum Ausdruck gebracht, dass der wirtschaftliche Integrationsprozess auch von einer Weiterentwicklung der gemeinschaftlichen Sozialpolitik begleitet sein soll.

    Die EU-S. hatte bis zur Übernahme in den Vertrag von Nizza keine rechtlichen Bindungswirkungen und stellt primär eine politische Absichtserklärung dar.

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