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Europäische Gemeinschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gegründet am 1.1.1958 als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die mit dem Maastrichter Vertrag 1992 umbenannt wurde in EG. Die EG hatte bis 30.11.2009 eigene Rechtspersönlichkeit. Durch den Vertrag von Lissabon geht die EU endgültig in die Europäische Union (EU) auf, welche eigene Rechtspersönlichkeit erhält. Der EG-Vertrag wird umbenannt in „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)“. EU-Vertrag und AEUV stehen gleichberechtigt nebeneinander, das alte „Drei-Säulen-Modell“ der EU gilt seit Dezember 2009 nicht mehr.

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