Zitierfähige Version
- Revision von Europäisches Gericht Erster Instanz (EuG) vom 19.02.2018 - 16:12
- Revision von Europäisches Gericht Erster Instanz (EuG) vom 04.07.2017 - 17:20
- Revision von Europäisches Gericht Erster Instanz (EuG) vom 26.02.2013 - 11:28
- Revision von Europäisches Gericht Erster Instanz (EuG) vom 14.01.2013 - 15:34
- Revision von Europäisches Gericht Erster Instanz (EuG) vom 19.04.2010 - 15:05
- Revision von Europäisches Gericht Erster Instanz (EuG) vom 25.03.2010 - 08:32
- Revision von Europäisches Gericht Erster Instanz (EuG) vom 16.07.2009 - 17:05
- Revision von Europäisches Gericht Erster Instanz (EuG) vom 09.05.2008 - 14:59
Europäisches Gericht Erster Instanz (EuG)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Gericht Erster Instanz der Europäischen Union; dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Zuge der Umsetzung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) beigeordnetes Gericht mit Sitz in Luxemburg. Das EuG nahm im September 1998 seine Tätigkeit auf und hat 27 Mitglieder, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt werden. Das EuG ist für bestimmte Arten von Verfahren zuständig (z.B. Klagen im Zusammenhang mit der Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsbestimmungen, Streitsachen hinsichtlich handelspolitischer Schutzmaßnahmen).
Gegen Entscheidungen des EuG können unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon