Direkt zum Inhalt

europäisches Gesellschaftsrecht

Definition: Was ist "europäisches Gesellschaftsrecht"?

Regelungen zur Angleichung der nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen mit dem Ziel des Abbaus der Beschränkungen des freien Niederlassungsrechts (Niederlassungsfreiheit) auf der Grundlage der Art. 52 ff. EGV.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Regelungen zur Angleichung der nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen mit dem Ziel des Abbaus der Beschränkungen des freien Niederlassungsrechts (Niederlassungsfreiheit) auf der Grundlage der Art. 52 ff. EGV. Eine Reihe von auf Art. 54 EGV gestützte Richtlinien haben die Harmonisierung der Gesellschaftsrechtsordnungen der EU-Mitgliedsstaaten in wichtigen Bereichen herbeigeführt. Erste Ergebnisse dieser Harmonisierungsbemühungen zeigen sich Form von eigenen europarechtlichen Gesellschaftsformen wie der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV), der Societas Europaea (SE) und der Societas Cooperativa Europaea (SCE). Diese Gesellschaftsformen sind in der Bundesrepublik Deutschland durch nationale Ausführungsgesetze eingeführt und können daher auch von dt. Unternehmen als Rechtsform gewählt werden. Ausgestaltet sind sie in Deutschland als Pendants zur OHG (EWIV), zur Aktiengesellschaft (SE) und der Genossenschaft (SCE). Des weiteren ist ab 1.7.2010 die Schaffung einer Societas Privata Europaea (SPE) in der Planung. Sie soll das Feld der kleineren und mittleren Unternehmen (in Deutschland vergleichbar mit der GmbH) abdecken. Mit ihr befasst sich ein EU-Kommissionsentwurf vom 25.6.2008, der als Bestandteil einer EU-Initiative zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen unter dem Stichwort „small business act“ erörtert wird.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com