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europäisches Gesellschaftsrecht

Definition: Was ist "europäisches Gesellschaftsrecht"?

Regelungen zur Angleichung der nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen mit dem Ziel des Abbaus der Beschränkungen des freien Niederlassungsrechts (Niederlassungsfreiheit) auf der Grundlage der Art. 49 ff.AEUV.

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    Regelungen zur Angleichung der nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen mit dem Ziel des Abbaus der Beschränkungen des freien Niederlassungsrechts (Niederlassungsfreiheit) auf der Grundlage der Art. 49 ff. AEUV. Eine Reihe von  Richtlinien haben die Harmonisierung der Gesellschaftsrechtsordnungen der EU-Mitgliedsstaaten in wichtigen Bereichen herbeigeführt. Erste Ergebnisse dieser Harmonisierungsbemühungen zeigen sich Form von eigenen europarechtlichen Gesellschaftsformen wie der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV), der Societas Europaea (SE) und der Societas Cooperativa Europaea (SCE). Diese Gesellschaftsformen sind in der Bundesrepublik Deutschland durch nationale Ausführungsgesetze eingeführt und können daher auch von dt. Unternehmen als Rechtsform gewählt werden. Ausgestaltet sind sie in Deutschland als Pendants zur OHG (EWIV), zur Aktiengesellschaft (SE) und der Genossenschaft (SCE). Des weiteren war ab 1.7.2010 die Schaffung einer Societas Privata Europaea (SPE) in der Planung. Sie sollte das Feld der kleineren und mittleren Unternehmen (in Deutschland vergleichbar mit der GmbH) abdecken. Mit ihr befasste sich bereits ein EU-Kommissionsentwurf vom 25.6.2008, der als Bestandteil einer EU-Initiative zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen unter dem Stichwort „small business act“ erörtert wurde, aber nicht zuletzt auch wegen deutscher Vorbehalte nicht beschlossen wurde. Das Projekt SPE wurde schließlich am 2. Oktober 2013 von der Kommission zugunsten des Projektes der Schaffung einer Societas Unius Personae (SUP) aufgegeben. Diese Schaffung einer SUP (=Einpersonengesellschaft) harrte im ersten Halbjahr 2016 noch der vollendenden Umsetzung.

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