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Fabrikatsteuer
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Art der Verbrauchsteuer; Erhebung erfolgt nach völligem Abschluss des Herstellungsprozesses, wenn das Produkt die Fabrikationsstätte verlässt, z.B. Tabaksteuer, Mineralölsteuer.
Vorteile für Finanzverwaltung:
(1) Betrieblicher Versand ist leicht zu kontrollieren.
(2) Exportmengen sind ggf. unmittelbar von der Besteuerung auszunehmen, so dass Steuerrückvergütungsverfahren entfällt.
Anders: Fabrikationsteuer.
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