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Fachaufsicht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der Überwachung der öffentlichen Verwaltung, bei der die Aufsichtsbehörde sowohl die Rechtmäßigkeit als auch die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns überprüft. Die Fachaufsicht ist die übliche Aufsichtsform im Bereich der Auftragsverwaltung.

    Anders: Rechtsaufsicht.

    Vgl. auch Dienstaufsicht.

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