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Fachkenntnisse

Geprüftes Wissen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anforderungsart im Rahmen der Arbeitsbewertung. Fachkenntnisse setzen sich zusammen aus: 1. Berufsausbildung: a) Zweckausbildung:
    (1) Anweisung (bis ein Jahr): notwendigste Stoff- und Maschinenkenntnisse, bloßes Vertrautsein mit bestimmten Bewegungsabläufen;
    (2) Anlernen (etwa 0,5

    1,5 Jahre): regelmäßige, praktische und theoretische Anlernung, die begrenzte und genau umrissene Kenntnisse bez. Werkstoff und Betriebsmittel vermittelt;
    (3) Anlernausbildung (etwa 1,5

    2,5 Jahre): systematische Anlernung einer als Anlernberuf anerkannten Tätigkeit mit festgelegter Prüfungsordnung.

    b) Fachausbildung (drei Jahre):
    (1) abgeschlossene Handwerkslehre, sodass alle Arbeiten des Berufs fachgemäß ohne fremde Hilfe ausgeführt werden können;
    (2) höchstes fachliches Können: bes. langjährige Berufserfahrung und Schulung durch umfassende Praxis und fundierte theoretische Kenntnisse.

    2. Berufserfahrung: Kenntnisse, die über die Fach- und Zweckausbildung hinaus durch praktische Tätigkeit im Berufszweig erworben werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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