Direkt zum Inhalt

Fachwirt

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach der Weiterbildungskonzeption des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) mittlere kaufmännische Führungskraft, Branchen- bzw. Wirtschaftszweigspezialist mit erweiterten beruflichen Kenntnissen in einem Wirtschaftszweig, z.B. Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Versicherungsfachwirt, Verkehrsfachwirt, Bankfachwirt.

    Fortbildungsmöglichkeiten bei Industrie- und Handelskammern und anderen Bildungsträgern sowie durch Fernkurse mit Direktunterricht.

    Fachwirteprüfungen bei Industrie- und Handelskammern.

    Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
    (1) Abgeschlossene Ausbildung in einem entsprechenden kaufmännischen Ausbildungsberuf; weitere Berufspraxis in dieser Fachrichtung von mindestens drei Jahren;
    (2) ohne abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com