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Faktorverfahren für Ehegatten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Seit dem Veranlagungszeitraum 2010 haben Ehegatten zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Dieser Faktor hat die Wirkung eines steuermindernden Multiplikators. Ziel des Faktorverfahrens ist es, einen Anreiz zur Aufnahme einer steuer- und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - bes. für geringer verdienende Ehepartner - zu schaffen.
Die Ampelkoalition hat vereinbart, die Überführung der Steuerklassenkombination III + V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV zu verfügen.
Vgl. auch Lohnsteuerklassen, Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren.
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