Faktorverfahren für Ehegatten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Seit dem Veranlagungszeitraum 2010 haben Ehegatten zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Dieser Faktor hat die Wirkung eines steuermindernden Multiplikators. Ziel des Faktorverfahrens ist es, einen Anreiz zur Aufnahme einer steuer- und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - bes. für geringer verdienende Ehepartner - zu schaffen.
In den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung wurde die Abschaffung der Steuerklassen III + V aufgenommen. Es gibt jedoch im Moment keine konkreten Umsetzungspläne dazu..
Vgl. auch Lohnsteuerklassen, Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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Faktorverfahren für Ehegatten
ausgehend
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